Unser Antrag zur Legalisierung des dauerhaften Wohnens im Oybaum

24. April 2018

Mit der Einführung der Stichtagsregelung durch den Kreis Kleve ergaben sich drastisch spürbare Konsequenzen für die Oybaum-Bewohner, die zur Gründung der Bürgerinitiative führten.

Am 24. April 2018 wurde als eine der ersten Aktionen ein Antrag nach § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW zur „Legalisierung der dauerhaften Wohnnutzung und Werterhalt der Immobilien im Oybaum“ bei der Stadt Kalkar eingereicht.

Bereits im Jahre 2017 wurden mehrere Versuche unternommen, das dauerhafte Wohnen im Oybaum zu legalisieren:

a) In Gesprächen mit der Verwaltung der Stadt Kalkar wurde zunächst die Möglichkeit der Umwandlung in ein Wohngebiet angesprochen.

Die Umwandlung in ein Wohngebiet wurde von Seiten der Bezirksregierung Düsseldorf mit Verweis auf die gültige Landes- und Regionalplanung sowie den Erlass vom 05. November 2008 des damaligen Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zur „Umwandlung von Ferien- und Wochenendhausgebieten zum Dauerwohnen“ von 2008 abgelehnt.

b) Im Rahmen der 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 027 der Stadt Kalkar – Erholungsgebiet Oybaum wurde der Versuch unternommen, das dauerhafte Wohnen im Oybaum unter Ausnutzung des im Mai 2017 neu in das BauGB aufgenommen § 12 Abs. 7 BauGB zu legalisieren.

Der Vorschlag zur Änderung des Bebauungsplanes lautete:

Das Wochenendhausgebiet Oybaum dient zu Zwecken der Erholung. Neben dem Freizeitwohnen in Wochenendhäusern ist auch der dauerhafte Aufenthalt von Menschen und die Begründung eines Erstwohnsitzes gem. § 12 Abs. 7 BauGB in diesen Häusern zulässig.“

Trotz diverser Stellungnahmen der betroffenen Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen wurde diese Änderung nicht im Rahmen der 2017/18 erfolgten 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 027 vom Rat der Stadt Kalkar diskutiert, sondern die Verwaltung um weitergehende Prüfung der gesetzlichen und bauplanerischen Rahmenbedingungen gebeten.

Mit einer kurzfristigen Legalisierung des dauerhaften Wohnens im Wochenendhausgebiet Oybaum war daher nicht zu rechnen.

Am 24. April 2018 wurde als eine der ersten Aktionen ein Antrag nach § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW zur „Legalisierung der dauerhaften Wohnnutzung und Werterhalt der Immobilien im Oybaum“ bei der Stadt Kalkar eingereicht.

Der Antrag wurde am 15. Mai 2018 im Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen vorgestellt und zur weiteren Beratung an den Bau-, Planung-, Verkehrs- und Umweltausschuss der Stadt Kalkar am weitergereicht. Die Sitzung des BPVU-Ausschusses findet am 28. Juni 2018 um 18:00 Uhr im Ratssaal der Stadt Kalkar statt.

Hier geht es zur Drucksache 10/513 der Stadt Kalkar. Von Seiten der  Verwaltung der Stadt Kalkar wird kein Beschlussvorschlag zur Lösung des Problems vorgelegt. Dieser soll in der Sitzung von den Ausschussmitgliedern erarbeitet werden.