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Diese Idylle trügt   –   Hier wird wertvoller Wohnraum vernichtet!

 

Willkommen auf unserer Website!

Ziel unserer Bürgerinitiative ist die Legalisierung des dauerhaften Wohnens und der Werterhalt unserer Immobilien im Wochenendhausgebiet Oybaum (Stadt Kalkar, Stadtteil Hönnepel, Kreis Kleve, NRW).

 

Aktuelles

Samstag, den 2. März 2019: Unter dem Motto „Wir sind hier, wir sind laut, weil man uns das Wohnrecht klaut!!!“ protestierten rund 110 Oybaumbewohner gegen Behördenwillkür und Wohnraumvernichtung.

Weitere Fotos sind hier zu finden. 

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Sabrina Peters, Mitarbeiterin bei den Niederrhein Nachrichten, fasst am 16. Februar 2019 die Lage mit „Unsere Heimatministerin möchte uns unsere Heimat nehmen“ treffend zusammen.

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Die RP berichtet am 11. Februar 2019 überregional über die aktuelle Situation der Betroffenen im Oybaum und anderen Wochenendhausgebieten in NRW: „Kalkarer befürchten den Verlust ihres Zuhauses“

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Die Bürgerinitiative Oybaum übergab am 11. Februar 2019 in Düsseldorf ihre Petition „Legalisierung der dauerhaften Wohnnutzung und Werterhalt der Immobilien im Wochenendhausgebiet Oybaum“ an Frau Sigrid Beer, MdL, Sprecherin und ordentliches Mitglied des Petitionsausschusses des Landtages NRW.

Die BI erneuerte ihre Einladung an Frau Ministerin Ina Scharrenbach zum Besuch im Oybaum, um sich von der Qualität der dort vorhandenen Infrastruktur und Bebauung zu überzeugen und übergab die Einladung im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW.

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Seit Mitte Januar berichteten ARD, RTL, SAT1, WDR und ZDF in zahlreichen Beträgen über das Schicksal der Oybaum-Bewohner. Die Beiträge sind z. T. nur zeitlich begrenzt in den Mediatheken der Sender verfügbar. 

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Die WDR-Redakteurin Damla Hekimoglu hat am 6. Februar 2019 den Bericht „Dauernutzung von Wochenendhäusern: Eigenes Heim in Gefahr“ auf Tagesschau.de veröffentlicht.

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Frau Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Landes NRW, gibt  eine Stellungnahme ab. Am 5. Februar 2019 in der NRZ:  „Ministerin gab Rechtsgutachten für Kalkar in Auftrag“.

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Sowohl NRZ als auch RP berichten am 4. Februar 2019 über die aktuelle Situation am Oybaum: Andreas Gebbink verfasste nach einem Gespräch mit der Bürgerinitiative den Bericht „Bewohner des Kalkarer Oybaums befürchten jetzt die Räumung“. Anja Settnik nahm die Pressenotiz über die Anwohnerversammlung zum Anlass, den Artikel „Oybaum-Bewohner überreichen Petition an den Landtag“ zu veröffentlichen.

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Am 1. Februar 2019 fand die 2. Versammlung der Eigentümer und Bewohner des „Wochenendhausgebietes“ Oybaum statt. Die Bürgerinitiative veröffentlichte dazu folgende Pressenotiz.

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Und auch SAT.1 NRW berichtet am 23. Januar 2019 über den Oybaum unter dem Titel „Wohnsiedlung ist doch keine Wohnsiedlung“.

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Das Ergebnis des Gespräches der Stadt Kalkar mit der Bezirksregierung Düsseldorf wurde von Herrn Stadtoberbaurat Sundermann der Bürgerinitiative per E-Mail am 18. Januar 2019 übermittelt:

Sehr geehrter Herr Peters,

sehr geehrte Damen und Herren,

bekanntermaßen fand am gestrigen Tag das Gespräch bei der Bezirksregierung Düsseldorf auf Grundlage der juristischen Stellungnahme der Kanzlei Lenz & Johlen statt. Seitens der Bezirksregierung waren die Dezernenten aus den Bereichen Regionalplanung und Städtebau sowie ein juristischer Dezernent vertreten.

Im Ergebnis war man leider nicht bereit, die vom Fachanwalt Dr. Pauli in der Besprechung nochmals vorgetragenen Argumente anzuerkennen. Und dies aus (zusammengefasst) folgenden Gründen:

Durch Einstufung des „Oybaums“ als Ortsteil und Darstellung einer Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan würden die Grundzüge des Regionalplans berührt. Es würde ein Präzedenzfall geschaffen, der Vorbildwirkung für ähnlich gelagerte Fälle hätte. Die Entwicklung von ursprünglichen Freizeitwohngebieten zu „normalen“ Wohnbauflächen sei aus Sicht der Vertreter der Bezirksregierung nicht von der Zielstellung des Regionalplans gedeckt. Auch ein Antrag auf Zielabweichung würde daher von der Bezirksregierung mit einer negativen Stellungnahme versehen.

Aufgrund des ordnungsbehördlichen Vorgehens gegen das dauerhafte Wohnen handelt es sich beim Oybaum nach Auffassung der Bezirksregierung weiterhin um ein „faktisches Wochenendhausgebiet“. Daran würde auch die Annahme eines funktionslosen Bebauungsplan nichts ändern. Für die Aufhebung des Bebauungsplans bzw. Änderung des Flächennutzungsplans würde das regionalplanerische Einvernehmen nicht erteilt.

Aus Sicht der Bezirksregierung könne man ggf. zu einer anderen Einschätzung gelangen, wenn im laufenden Änderungsverfahren zum Landesentwicklungsplan begünstigende Voraussetzungen geschaffen werden oder gerichtlich festgestellt wird, dass – abweichend von der Sichtweise der Bezirksregierung – ein „faktisches Wohngebiet“ vorhanden ist.

Ich bedauere, Ihnen aktuell keine bessere Mitteilung machen zu können. Seitens der Stadt werden wir nun gemeinsam mit dem Fachanwalt überlegen müssen, welche Strategie jetzt verfolgt werden kann, um das dauerhafte Wohnen planungsrechtlich doch noch zu legalisieren. Ich werde Sie dann gerne über das weitere Vorgehen informieren.

Mit freundlichen Grüßen

STADT KALKAR

Die Bürgermeisterin

im Auftrag

Sundermann

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Am Mittwoch, den 16. Januar 2019, berichtete der WDR in der Sendung „Lokalzeit aus Duisburg“ über die Situation im Oybaum. Darin nehmen betroffene Anwohner, die Stadt Kalkar und ein Vertreter des Eigentümerverbandes „Haus und Grund“ Stellung. Die ebenfalls vom WDR angefragte Bezirksregierung Düsseldorf hat keine Stellungnahme abgegeben, da sie erst den Gesprächstermin mit der Stadt Kalkar zur Vorstellung des Gutachtens der Kanzlei Lenz und Johlen am 17. Januar abwarten möchte.

Ein zweiter kurzer Bericht des WDR am 18. Januar fasst das enttäuschende Ergebnis des Gespräches der Stadt Kalkar mit der Bezirksregierung Düsseldorf zusammen. Beide Beiträge des WDR wurden auf Facebook in der Gruppe „WDR Lokalzeit aus Duisburg“ veröffentlicht.

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Am 5. Dezember 2018 berichtet die NRZ, Herr Gebbink, nach einem Gespräch mit Herrn Oberbaurat Frank Sundermann unter dem Titel „Es könnte eine Lösung für den Oybaum geben“ über die in der rechtlichen Stellungnahme der Kanzlei Lenz und Johlen vorgeschlagenen Lösungsansätze.

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In seiner Sitzung am 29. November 2018 hat der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss die rechtliche Stellungnahme der Kanzlei Lenz und Johlen zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, gemäß dem Beschlussvorschlag (s.u.) tätig zu werden.

Der Vorsitzende des Ausschusses teilte mit, dass seitens der Bürgerinitiative Oybaum weitere Anregungen zur Stellungnahme der Kanzlei schriftlich eingereicht  wurden. Diese sind der Kanzlei Lenz und Johlen ebenfalls zugegangen und sollen bei der Bearbeitung der Thematik „Legalisierung der dauerhaften Wohnnutzung und Werterhalt der Immobilien im Oybaum“ angesprochen werden.

Eine Anwohnerin des Oybaum regte an, dass auch ein Vertreter der Bürgerinitiative an dem Gespräch mit der Bezirksregierung teilnehmen sollte und bittet darum, dass die Anwohner des Wochenendhausgebietes Oybaum zeitnah über das Gesprächsergebnis unterrichtet werden. Eine Anfrage der Verwaltung bei der Bezirksregierung ergab, dass eine Teilnahme von Bürgern nicht möglich sei, da die Erörterung planungsrechtlicher Vorgaben grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinde. Das Gespräch mit der Bezirksregierung findet am Donnerstag, den 17. Januar 2019 statt.

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Die rechtliche Stellungnahme der Kölner Fachanwaltskanzlei „Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB“ liegt nun endlich vor und wird in der nächsten Sitzung des BPVU-Ausschusses am Donnerstag, dem 29. November 2018, Beginn 18:00 Uhr, unter Tagesordnungspunkt 7 „Rechtliche Stellungnahme zum Wochenendhausgebiet Oybaum in Kalkar-Hönnepel“ vorgestellt.

Die rechtliche Stellungnahme (20 Seiten) und der Beschlussvorschlag der Verwaltung sind im Internet eingestellt. Zitat des Beschlussvorschlages:

„Die rechtliche Stellungnahme der Kanzlei Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, sich auf Grundlage der Stellungnahme bei der Bezirksregierung Düsseldorf für eine Legalisierung des dauerhaften Wohnens im Erholungsgebiet Oybaum einzusetzen.“

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Am 27. Oktober 2018 berichtet die NRZ in dem Artikel  „Das kann alles nicht wahr sein“ über etliche soziale Härtefälle, die sich aus der Stichtagsregelung des Kreises Kleve für die Bewohner des Wochenendhausgebietes Oybaum ergeben. 

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Am 5. September 2018 hat es das Thema in den überregionalen Teil der NRZ geschafft. Unter dem Titel „Die Vertreibung aus dem Paradies“ berichtet Andreas Gebbink über das erste vom Landgericht Kleve ergangene Urteil, die Illegalität des dauerhaften Wohnens in Wochenendhausgebieten und das Einschreiten des Kreises Kleve als Genehmigungs- und Kontrollbehörde auch in anderen Wochenendhaus- und Feriengebieten. Leider wird nicht auf die vom Kreis Kleve verhängte Stichtagsregelung und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Bewohner eingegangen.

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Am 4. September 2018 setzte die NRZ mit den Beiträgen „Kreis verbietet das Dauerwohnen“ und „Kalkar hat die tatsächlichen Risiken verschleiert“ ihre Berichterstattung zum dauerhaften Wohnen in den Wochenendhausgebieten von Kalkar fort. Mit freundlicher Genehmigung des Autors stehen die Artikel hier zum Download zur Verfügung.

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Vom Landgericht Kleve wurde das erste zivilrechtliche Urteil gefällt. Wie NRZ und RP in ihren Ausgaben vom 1. September 2018 berichten, wurden die Käufer einer Immobilie arglistig getäuscht (NRZ) und dass das Gericht eine Rückabwicklung des Kaufvertrages ermöglicht (RP).

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Am Donnerstag, dem 12. Juli 2018, fand eine öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Kalkar im großen Sitzungssaal des Rathauses statt.

Nach der Vorstellung im Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen am 15. Mai 2018 (siehe Niederschrift BuG-Ausschuss) und der Beratung im Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss am 28. Juni (siehe Niederschrift BPVU-Ausschuss) wurde unser Antrag nun unter TOP 20 der Tagesordnung der Ratssitzung beraten. Seitens der CDU-Fraktion wurde ein Antrag eingereicht, der die Einschaltung einer Fachanwaltskanzei vorsieht. Der Rat der Stadt Kalkar folgte dem Antrag der CDU. Seitens der Verwaltung wurde bereits eine Kölner Fachanwaltskanzlei  beauftragt, das bestehende Planungsrecht im Hinblick auf die Machbarkeit des dauerhaften Wohnens zu überprüfen.

„Es soll das bestmögliche Ergebnis für die Bewohner des Oybaums erreicht werden“, so Oberbaurat Frank Sundermann.

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Am 27. Juni 2018 veröffentlichte die NRZ einen Bericht über unsere Stellungnahme zur geplanten Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW mit dem Titel „Oybaum-Bewohner sehen Chance auf Legalisierung ihrer Häuser“. Am 30. Juni folgte ein Bericht über die letzte Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss am 28. Juni: „Ein Hoffnungsschimmer für die Oybaum-Bewohner“.

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Dr. Helmut Bröll

Dauerwohnen und Freizeitwohnen

In der Zeitschrift  BAYERISCHER GEMEINDETAG 6/2018 ist ein sehr lesenswerter Artikel von Dr. Helmut Bröll zum Thema „Dauerwohnen und Freizeitwohnen“ erschienen. Auf den Seiten 188 bis 192 erklärt er die unterschiedlichen Wohnformen.

Im Unterpunkt „Wochenendhäuser“ führt Dr. Bröll unter anderem aus, dass die Problematik vieler Wochenendhausgebiete darin liegt, dass sie im Grunde das Ergebnis eines „Etikettenschwindels“ sind. Eine von Investoren gewollte und von der Gemeinde gebilligte Ausweisung eines Wohngebietes in der freien Landschaft drohte am Widerstand der Öffentlichkeit oder der Träger öffentlicher Belange zu scheitern. Der Ausweg war dann die Ausweisung als Wochenendhausgebiet als geringerer Eingriff in Natur und Landschaft.

Des weiteren verweist er auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom 11. Juni 2014 – 4 CN 3.14. Dieses stellt fest: Häuser, die zum normalen Dauerwohnen geeignet sind, sind im Wochenendhausgebiet nicht zulässig. Sie werden vom BVerwG dementsprechend als gebietsfremde Bauvorhaben qualifiziert. Ein Ansatzpunkt für die Funktionslosigkeit eines Bebauungsplanes? 

Dr. Helmut Bröll ist u. a. Berater der Bayerischen Akademie Ländlicher Raum.