Unser Antrag zur Legalisierung des dauerhaften Wohnens im Oybaum

24. April 2018

Mit der Einführung der Stichtagsregelung durch den Kreis Kleve ergaben sich drastisch spürbare Konsequenzen für die Oybaum-Bewohner, die zur Gründung der Bürgerinitiative führten.

Am 24. April 2018 wurde als eine der ersten Aktionen ein Antrag nach § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW zur „Legalisierung der dauerhaften Wohnnutzung und Werterhalt der Immobilien im Oybaum“ bei der Stadt Kalkar eingereicht.

„Unser Antrag zur Legalisierung des dauerhaften Wohnens im Oybaum“ weiterlesen