19. Juni 2018
Das dauerhafte Wohnen auf Campingplätzen, in Wochenend- und Ferienhausgebieten ist gemäß Bauplanungsrecht verboten, auch wenn die Gemeinden die Anmeldung mit 1. Wohnsitz aufgrund des Melderechtes NRW zulassen.
Seit dem Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zur „Umwandlung von Ferien- und Wochenendhausgebieten zum Dauerwohnen“ von 2008 ist das dauerhafte Wohnen in diesen Gebieten im Fokus der Bauaufsichtsbehörden.
Leider sind der Erlass und die daraus folgenden Konsequenzen bisher kaum bekannt, da die betroffen Bürgerinnen und Bürger von den Kommunen nicht aktiv informiert werden.
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