Appell betroffener Bürger an Frau Ina Scharrenbach

Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, per Mail am 10. Juni 2018

 

Dauerhaftes Wohnen im Sonderbaugebiet „Oybaum“ in Kalkar

Frau Ministerin Scharrenbach, 

wir appellieren an Sie als unsere Heimatministerin des Landes NRW, erhalten Sie  unsere Heimat!

Wir sind keine „Laubenpieper“, wir wohnen nicht in Mobilheimen oder Chalets, wir sind kein Campingplatz.

Wir leben in Einfamilienhäusern, ganz durchschnittlichen Einfamilienhäusern. Mit Diele, Wohn- und Esszimmer, Schlafräumen, Küche, Bad und auch Gäste-WC.

Wir haben uns nicht einfach so in unseren Einfamilienhäusern eingenistet, wir haben uns nicht gesetzeswidrig verhalten, wir leben hier im Oybaum nicht illegal.

Wir haben uns vor Errichtung unserer Eigenheime gesetzestreu an die Stadt Kalkar gewandt und um Klärung unseres rechtlichen Standes im Oybaum gebeten. Seitens der Stadt Kalkar wurde den Grundstückserwerbern zugesichert, dass sie sich mit 1. Wohnsitz anmelden können. Seitdem werden wir von der Stadt Kalkar alle zur Zahlung der Grundsteuer für ein Einfamilienhaus herangezogen. Kann man den Käufern und Besitzern der Einfamilienhäuser im Oybaum unterstellen, dass jeder wissen muss, dass sich Melderecht und Baurecht unterscheiden???

Die Stadt Kalkar hat sogar Bescheinigungen erstellt, in denen den Eigentümern mehrerer Einfamilienhäuser die dauerhafte Nutzung bauordnungsrechtlich gestattet ist. Frage: Ist es nach Ihrer Meinung klar, dass einem Normalbürger der Unterschied zwischen Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht bekannt sein muss?? Hätten Sie es gewusst?

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Unser Aufruf an die Bürgermeister betroffener Kommunen im Kreis Kleve

19. Juni 2018

Die Bürgermeister von Emmerich, Geldern, Kerken, Kevelaer, Rheurdt und Wachtendonk wurden mit dem beigefügten Schreiben gebeten, ebenfalls Stellungnahmen zum LEP zur Legalisierung des dauerhaften Wohnens von im Außenbereich liegenden Wochenend- und Ferienhausgebieten abzugeben.

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