Die Chronologie der Entwicklung des Wochenendhausgebietes Oybaum von 1983 bis heute.
1983 | Verabschiedung des Bebauungsplanes Nr. 027 der Stadt Kalkar – Erholungsgebiet Oybaum. Seitens der Bezirksregierung Düsseldorf werden 19. Änderungen am Entwurf der Stadt Kalkar gefordert. Am Inselring entstehen danach einige wenige Holzhäuser, in denen bereits dauerhaft gewohnt wird. |
1990 | Das Gebiet konnte in den vorangegangenen Jahren nicht weiter vermarktet werden. Die Stadt beschließt im Rahmen der 20. Änderung des Bebauungsplanes die Umwandlung in ein Wohngebiet, die Zulässigkeit größerer Häuser und die Legalisierung des dauerhaften Wohnens. Nach einem ersten Ratsbeschluss verläuft die Änderung „im Sande“. |
1997 | Mit dem Abschluss eines Erschließung- und Investitionsvertrages zwischen der Stadt Kalkar und einem neuen Projektentwickler wird ein erneuter Versuch zur Entwicklung des Oybaum-Gebietes gestartet. Der Vertrag sieht unter anderem vor:
|
Anfang 1998 | Die Vermarktung und der Ausbaus des Wochenendhausgebietes starten |
Mitte 1999 | Der Projektentwickler verfasst das Schreiben „Erklärung zur Vorlage bei den Banken“: „Aufgrund der vorhandenen bzw. zu erstellenden Erschließung und der ausgeführten Bauweise duldet die Stadt Kalkar die einwohnerrechtliche Anmeldung mit 1. Wohnsitz im Baugebiet Oybaum.“ Auf dem gleichen Schreiben wird von der Stadt Kalkar bestätigt: „Hiermit wird bestätigt, daß im Baugebiet Oybaum eine Anmeldung zum ersten Wohnsitz (Hauptwohnung) zulässig ist.“ |
Ende 1999 | Die Stadt Kalkar erstellt Schreiben für die Anwohner des Oybaum mit folgendem Inhalt: „… auf Ihre Anfrage hin bestätige ich, daß das Gebäude … aufgrund seiner baulichen Substanz zum Aufenthalt von Menschen bestimmt und geeignet ist. Dementsprechend ist bauordnungsrechtlich das „dauernde Wohnen“ in diesem Gebäude zulässig.“ Spätere Schreiben werden um den Zusatz „Das Gebäude liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum -, der für den Bereich „Sondergebiet Wochenendhaus“ festsetzt.“ ergänzt.
2018 stellt die Stadt Kalkar im Rahmen der zur 22. Änderung des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen fest, das die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit nicht einer bauplanerischen Zulässigkeit gleichzusetzen sei, siehe unten*. |
Ende 2002 | Die zum Erschließungs- und Investitionsvertrag von 1997 gehörige 20. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum wird jetzt – 5 Jahre später – verabschiedet.
Stand der Entwicklung des Gebietes bei Verabschiedung des Bebauungsplanes:
D. h. der in 1997 geschlossene Vertrag, der 2002 verabschiedete Bebauungsplan und die bereits realisierte Bausubstanz weichen voneinander ab. Es ist schwer verständlich, warum die Verwaltung der Stadt Kalkar die übergeordneten Behörden nicht auf die daraus resultierenden Konsequenzen hingewiesen hat, insbesondere da die Gebäude im Rahmen von Freistellungsverfahren (Grüner Punkt) errichtet wurden, bei dem nur die Stadt Kalkar die Akten entgegennimmt und verwahrt. Der Kreis Kleve als Baugenehmigungsbehörde war daher nicht beteiligt. |
Ende 2008 | Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW (auf den Seiten 30/31 des Dokumentes): „Umwandlung von Ferien- und Wochenendhausgebieten zum Dauerwohnen“ |
Ende 2009 | Die Niederschrift über die Dienstbesprechungen mit den Bauaufsichtsbehörden im November und Dezember 2009 der Architektenkammer NRW enthält ab Seite 5 Ausführungen zum Thema „Dauerwohnen in Wochenendhausgebieten“. |
2011 | Durch den Verkauf des Sees an einen einzelnen Anwohner, der den Zutritt zum See, den Uferbereich und den ehemaligen Rundwanderweg verweigert, wird eine wesentliche Erholungsfunktion zunichte gemacht. |
05.04.2017 | Start der Ausgabe der „Hinweise zum Dauerwohnen in Ferien- und Wochendhausgebieten“ durch die Stadt Kalkar bei Anmeldung eines Erstwohnsitzes im Oybaum: „Ferien- und Wochenendhausgebiete sind aus baurechtlicher Sicht keine Dauerwohnstätten. Dauerwohnen ist daher unzulässig.“ Rückwirkend wird dieses Datum vom Kreis Kleve als Stichtagsdatum für die Stadt Kalkar verwendet. |
15.05.2017 | Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum in folgenden Punkten:
|
2017 | Im Laufe des Verfahrens zur 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum – werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen diverse Stellungnahmen betroffener Bürger eingereicht, insbesondere zur Legalisierung des dauerhaften Wohnens. Die Legalisierung des dauerhaften Wohnens wird auf Vorschlag der Verwaltung und gem. Ratsbeschluss jedoch aus dem laufenden Verfahren abgekoppelt. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Legalisierung des dauerhaften Wohnens in einem im Freiraum liegenden Wochenendhausgebiet ohne Einschaltung eines Fachanwaltes zu prüfen. Die Stadt führt in der Folge u. a. Gespräche mit den oberen Bauaufsichtsbehörden und dem Städte- und Gemeindebund NRW. |
23.03.2018 | Gründungsveranstaltung der Bürgerinitiative Oybaum |
29.03.2018 | Die 22. Änderung des Bebauungsplanes wird rechtskräftig. Die „Bausünden“ werden wie beantragt geheilt, für das dauerhafte Wohnen wird jedoch noch keine Lösung gefunden. |
01.04.2018 | Einführung der Stichtagsregelung zum dauerhaften Wohnen in Ferien- und Wochenendhausgebieten sowie auf Campingplätzen für alle Kommunen im Kreis Kleve. |
19.04.2018 | Gespräch mit der Bürgermeisterin der Stadt Kalkar Dr. Britta Schulz und Herrn Stadtoberbaurat Frank Sundermann. Beide sagen ihre Unterstützung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu. |
24.04.2018 | Antrag der Bürgerinitiative Oybaum zur „Legalisierung der dauerhaften Wohnnutzung und Werterhalt der Immobilien im Oybaum“. |
09.05.2018 | Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative Oybaum für die kommunalpolitischen Vertreter der Stadt Kalkar. Die Vertreter der Parteien und Wählergemeinschaften sagen ihre volle Unterstützung zu. |
10.06.2018 | Stellungnahme der Bürgerinitiative Oybaum zur Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW. Weitere Informationen finden Sie hier. |
11.06.2018 | Auf Initiative des CDU Stadtverbandes Kalkar findet ein Informationsgespräch mit MdL Frau Margret Voßeler statt. Sie ist die direkt gewählte Vertreterin der CDU für den Landtagswahlkreis Kleve 1 und damit u. a. für Kalkar zuständig. |
12.07.2018 | Der Antrag der Bürgerinitiative wird im Rat der Stadt Kalkar beraten. Auf Vorschlag der CDU wird von der Stadt Kalkar eine Fachanwaltskanzlei beauftragt, das bestehende Planungsrecht im Hinblick auf die Machbarkeit des dauerhaften Wohnens zu überprüfen. |
18.07.2018 | Ebenfalls auf Initiative des CDU Stadtverbandes Kalkar findet ein Treffen der Bürgerinitiative Oybaum mit CDU-Vertretern des Regionalrates und des Kreistages statt. Hierbei wird den Teilnehmern die Situation bei einem Rundgang durch den Oybaum erläutert. |
14.11.2018 | Die rechtliche Stellungnahme „Erholungsgebiet Oybaum“ der Kölner Fachanwaltskanzlei Lenz und Johlen liegt vor. |
17.01.2019 | Vorstellung der rechtlichen Stellungnahme der Kanzlei Lenz und Johlen bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Im Ergebnis waren die Vertreter der Bezirksregierung nicht bereit, die vorgetragenen Argumente anzuerkennen. Unter anderem würde ein Präzedenzfall geschaffen, der Vorbildwirkung für ähnlich gelagerte Fälle hätte. |
01.02.2019 | 2. Versammlung der Bürgerinitiative Oybaum |
11.02.2019 | Abgabe der Petition „Legalisierung der dauerhaften Wohnnutzung und Werterhalt der Immobilien im Wochenendhausgebiet Oybaum“ bei Vertretern des Petitionsausschusses des Landtages NRW. |
*Zitat aus der Stellungnahme der Stadt Kalkar: „In den vom Einwender genannten Dokumenten der Stadtverwaltung wurde dargelegt, dass sich die Gebäude gemäß der bauordnungsrechtlichen Vorgaben hinsichtlich des Zustandes und der Beschaffenheit der Wohnräume zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen eignen. Damit geht jedoch nicht einher, dass der dauerhafte Aufenthalt (dauerhaftes Wohnen) aus bauplanungsrechtlicher Sicht auch gestattet ist. Eine baurechtliche Genehmigung wurde nicht erteilt.“ Quelle: Anlage 1 zur Drucksache-Nr. 10 /464