Unsere Pressemitteilung zur Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) NRW

21. Juni 2018

Legalisierung statt Vernichtung: Die Bürgerinitiative Oybaum fordert den Erhalt von dringend benötigtem Wohnraum

Die Bürgerinitiative Oybaum weist auf eine Möglichkeit der Einflussnahme in Bezug auf die Legalisierung des Dauerwohnens in bestehenden Wochenendhaus- und Ferienhausgebieten hin.

Noch bis zum 15. Juli 2018 haben jetzt Bürger, Kommunen und Behörden in ganz NRW die Möglichkeit, im Rahmen des „Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und die Planungsbehörden“ Stellungnahmen zur geplanten Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW abzugeben.

Die Bürgerinitiative (www.oybaum.de) vertritt die Interessen der ca. 250 Bürgerinnen und Bürger des Kalkarer Wochenendhausgebietes Oybaum (Stadtteil Hönnepel). Über 95 % der Anwohner wohnen – aufgrund der Diskrepanz zwischen Bauplanungsrecht und Melderecht sowie mit Duldung und Unterstützung der zuständigen Behörden – zum Teil schon seit Jahrzehnten dauerhaft im Oybaum.

Seit dem 1. April 2018 gilt kreisweit die vom Kreis Kleve eingeführte Stichtagsregelung, die Bürgern eine Nutzungsuntersagung von Immobilien für den Fall androht, dass sie sich nach diesem Zeitpunkt mit Erstwohnsitz in Erholungssondergebieten anmelden. Für das Wochenendhausgebiet Oybaum gilt die Stichtagsregelung bereits seit dem 5. April 2017. Sie hat dazu geführt, dass die Bewohner den Verlust ihres Zuhauses befürchten müssen. Die ca. 125 hochwertigen Häuser, die in vielen Fällen als Alterswohnsitz und Alterssicherung dienen sollten, haben drastisch an Wert verloren und sind praktisch unverkäuflich geworden. Seit dem Stichtag konnten bereits vier Häuser nicht mehr verkauft werden und stehen jetzt leer. Niemand kauft ein Haus für 150.000 bis 200.000 €, wenn er nur am Wochenende darin wohnen darf.

In letzter Konsequenz resultiert aus der Stichtagsregelung die Vernichtung von hochwertigem und bezahlbarem Wohnraum und dies in Zeiten aktueller Wohnungsnot in ganz NRW! Hier gibt es etwa 300 Wochenend- und Ferienhausgebiete, die überwiegend dauerhaft bewohnt werden, so dass in ganz NRW mehr als 50.000 Menschen direkt betroffen sind. Allein im Kreis Kleve droht die Vernichtung von Immobilienwerten in dreistelliger Millionenhöhe!

Im Rahmen des Entfesselungspaketes II hat das Landeskabinett am 19. Dezember 2017 beschlossen, ein Änderungsverfahren für den Landesentwicklungsplan (LEP) NRW einzuleiten. Am 17. April 2018 wurde die Einleitung des Änderungsverfahrens auf den Weg gebracht. Durch die Änderung des LEP NRW soll nun gemäß dem zugehörigen „Erlass zur Konkretisierung des LEP NRW – Wohnen, Gewerbe und Industrie“ u. a. dort geeigneter Wohnraum geschaffen werden, wo er aufgrund der akuten Wohnungsnot in den Städten und Gemeinden und auch auf dem Land dringend benötigt wird.

Noch bis zum 15. Juli 2018 haben jetzt Bürger, Kommunen und Behörden in ganz NRW die Möglichkeit, im Rahmen des „Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und die Planungsbehörden“ Stellungnahmen zur geplanten Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW abzugeben.

Die Stellungnahmen können vorzugsweise elektronisch z. B. direkt über das Portal „Beteiligung-Online“ (https://beteiligung-online.nrw.de) unter dem Punkt „Landesentwicklungsplan für Nordrhein-Westfalen“ eingestellt oder per Mail an landesplanung@mwide.nrw.de verschickt werden.

Die Bürgerinitiative Oybaum sieht in der Beteiligung an diesem Verfahren eine große Chance und hat bereits eine Stellungnahme beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen eingereicht. Damit möchte sie erreichen, dass das dauerhafte Wohnen in bestehenden Wochenend- und Ferienhausgebieten durch entsprechende Festsetzungen in der Neufassung des LEP NRW uneingeschränkt legalisiert werden kann. Dringend benötigter Wohnraum für mehrere zehntausend betroffene Bürgerinnen und Bürger könnte so auch in Zukunft dort erhalten bleiben, wo er längst vorhanden ist und teilweise seit Jahrzehnten genutzt wird: in den rund 300 Wochenend- und Ferienhausgebieten in ganz NRW! Die Legalisierung der dauerhaften Wohnnutzung würde den aktuellen, nicht vorhersehbaren Belastungen des – auch in ländlichen Gebieten – sehr angespannten Wohnungsmarktes entgegenwirken.

Erfreulicherweise hat auch die Stadt Kalkar bereits eine Stellungnahme verfasst. Diese sowie ein weiterer „Bürgerantrag“ der Bürgerinitiative Oybaum zur Legalisierung des dauerhaften Wohnens im Wochenendhausgebiet werden auf der nächsten Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am nächsten Donnerstag, den 28. Juni behandelt (siehe TOP 7 und 8, https://www.kalkar.de/de/ratsportal/tagesordnung-25.-sitzung-des-bau-planungs-verkehrs-und-umweltausschusses-9043717/ ).

„Wünschenswert wäre es, wenn zahlreiche Kommunen mit dauerhaft bewohnten Wochenend- und Ferienhausgebieten dem Beispiel der Stadt Kalkar folgen und sich im Rahmen des Änderungsverfahrens zum LEP für ihre betroffenen Bürgerinnen und Bürger einsetzen würden.“, so Egbert Peters, Sprecher der Bürgerinitiative Oybaum. „Auch sollten möglichst viele der ca. 50.000 Betroffene in ganz NRW selbst ebenfalls die Initiative zu ergreifen und ausgiebig Gebrauch von ihrem Mitgestaltungsrecht machen. Gerne stellen wir Interessierten unsere Stellungnahme als Vorlage zur Verfügung. Je mehr Bewohner von dauerhaft bewohnten Ferienhaus- und Wochenendhausgebieten eine Stellungnahme einreichen, desto größer ist die Aussicht auf Erfolg!“

Kontakt: info@buergerinitiative-oybaum.de

Webseite: www.buergerinitiative-oybaum.de