Stellungnahme der BI Oybaum zur Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) NRW

10. Juni 2018

Gemäß den bisherigen Rückmeldungen der zuständigen Verwaltungen und Behörden ist eine Legalisierung des dauerhaften Wohnens im Wochenendhausgebiet Oybaum aufgrund der existierenden Landes- und Regionalplanungen nicht möglich.

Die neue Landesregierung NRW plant aktuell, den gerade erst im Februar 2017 rechtskräftig gewordenen Landesentwicklungsplan (LEP) zu ändern.

Die Änderung des LEP NRW soll gemäß dem zugehörigen „Erlass zur Konkretisierung des LEP NRW – Wohnen, Gewerbe und Industrie“ u. a. dort geeigneten und bezahlbaren Wohnraum schaffen, wo er dringend benötigt wird. Dabei soll den Bedürfnissen aller Bevölkerungsgruppen Rechnung getragen und die nachfolgenden Generationen durch die Begünstigung langfristig bezahlbarer Infrastrukturen bedacht werden.

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