Mit Datum vom 5. November 2008 wurde vom damaligen Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen der Erlass zur „Umwandlung von Ferien- und Wochenendhausgebieten zum Dauerwohnen“ an die Bezirksplanungsbehörden der Bezirksregierungen übermittelt.
Bereits damals wurde für Ferien- und Wochenendhausgebiete immer wieder der Wunsch einer Umwandlung der Gebiete zum Dauerwohnen geäußert. Wegen der vorwiegenden Lage im Freiraum und der Zweckbestimmung ist eine solche Umwandlung im Regelfall aus Sicht der Behörden abzulehnen. Es wurden jedoch drei Kriterien benannt, die eine solche Umwandlung im Einzelfall rechtfertigen können. Eine Vermehrung der ASB-Flächen (ASB = Allgemeiner Siedlungs-Bereich) ist dabei zu vermeiden. Die folgenden Kriterien sind zudem kumulativ anzuwenden:
1. | Das Gebiet grenzt an einen genehmigten Allgemeinen Siedlungsbereich, genehmigte Wohnbauflächen oder Baugebiete nach §1 Abs. 2 Nr. 2, 3, 4 und 5 der BauNVO |
2. | Darstellung als ASB im Regionalplan mit entsprechendem Flächentausch gemäß LEP-Ziel B III.1 23/1.24 |
3. | Gesicherte Erschließung / ausreichend vorhandene Infrastruktur |
Hierbei handelt es sich um einen Kompromiss, der damals zwischen dem Petitionsausschuss des Landtages und der Landesregierung erarbeitet wurde.
Quelle: Beispiel 9 der Beispiele aus der Arbeit des Petitionsausschusses des Landtages NRW.
Der Erlass selbst ist auf keiner der Webseiten des Landes NRW zu finden.
Einzig in der Niederschrift über die Dienstbesprechungen mit den Bauaufsichtsbehörden im November und Dezember 2009 der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ist er als Anhang enthalten.
Der Oybaum erfüllt das Kriterium 3 – gesicherte Erschließung – bereits heute. Der Oybaum grenzt jedoch nicht an einen Siedlungsbereich. Im Gegenteil, er ist von einem Landschaftsschutzgebiet umgeben. Zudem sind die in Kalkar für einen Flächentausch erforderlichen Gebiete aus Sicht der Kommune nur schwer bereitzustelllen. Die Umwandlung in ein Gebiet zum Dauerwohnen wurde daher von der Bezirksregierung Düsseldorf bereits Anfang 2017 ausgeschlossen.
Dies hat weitreichende Konsequenzen für die betroffene Anwohner.