Die Kölner Fachanwaltskanzlei „Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB“ wurde von der Stadt Kalkar im Juli 2018 beauftragt, die Möglichkeiten der Legalisierung der dauerhaften Wohnnutzung im Wochenendhausgebiet „Oybaum“ in Kalkar-Hönnepel zu prüfen.
Die rechtliche Stellungnahme „Erholungsgebiet Oybaum“ der Kanzlei vom 14. November 2018 wurde von der Stadt Kalkar im Rahmen der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 29. November 2018 veröffentlicht.
Das Gutachten von Dr. Felix Pauli untergliedert sich in folgende Punkte:
- Raumordnungsrechtliche Zulässigkeit eines Wohngebietes
- Planungsrechtliche Zulässigkeit der Nutzung nach §§ 34, 35 BauGB
- Funktionslosigkeit des Bebauungsplanes Nr. 027
- Zielabweichungsverfahren
- Vorgehensweise
Das Gutachten zitiert eine Vielzahl von Gerichtsurteilen (BVerG, OVGs und VGs), sowie u.a. aus BeckOK BauGB, Spannowsky / Uechtritz, 41. Edition.
Das Fazit auf Seite 1 der Stellungnahme:
„Im Ergebnis kommen wir zu der Einschätzung, dass die bauplanungsrechtliche „Legalisierung“ der dauerhaften Wohnnutzung im Wochenendhausgebiet „Oybaum“ mittels einer Änderung des Flächennutzungsplans und einer Änderung des Bebauungsplanes aus raumordnungsrechtlicher Sicht problematisch, aber dennoch rechtlich vertretbar sein dürfte.“
In seinen Vorschlägen zur weiteren Vorgehensweise ab Seite 19 der Stellungnahme weist Herr Dr. Pauli jedoch darauf hin, dass für die beiden Lösungsansätze
- Änderung des Flächennutzungs- und des Bebauungsplans und
- das Zielabweichungsverfahren (wie schon vom Städte- und Gemeindebund NRW vorgeschlagen)
das Einvernehmen mit der Bezirksregierung herzustellen und diese von einer weiten Auslegung des Ziels 3.1.1-Z1 (Siedlungsbereiche entwickeln, Freiraum schützen) des Regionalplans für diesem Sonderfall zu überzeugen ist.