Persönliche Schicksale

Die Einführung der Stichtagsregelung zum 5. April  2017 durch den Kreis Kleve hat massive Konsequenzen für die Anwohner zur Folge. Hier finden Sie Informationen zu einigen persönlichen Schicksalen, die sich bereits aus der Stichtagsregelung ergeben haben.

Familie N.

Ramona N. (28) hat 2015 das Haus ihrer Eltern gekauft, um zu einem späteren Zeitpunkt mit ihrer eigenen Familie dort zu leben. Es war ihr wichtig, dass ihr Elternhaus in Familienbesitz bleibt und ihre eigenen Kinder dort einmal aufwachsen.

Aus privaten Gründen möchte sie wieder zurück zu ihren Eltern ziehen bzw. in ihrem eigenen Haus wohnen. Die Stadt Kalkar wies sie bei der Anmeldung darauf hin (durch ein Hinweisblatt), dass das dauerhafte Wohnen dort nicht gestattet sei.

Familie A.

Denise A. (38) und ihr Mann Michael A. (47) haben 2001 ein Ausbauhaus gekauft und in mühevoller Eigenarbeit selbst ausgebaut. Mittlerweile haben sie 5 Kinder im Alter von 4, 6, 10,13 und 15 Jahren. 

Die 13-jährige Tochter ist schwerstbehindert zur Welt gekommen (u.a. Autismus). Die Eheleute haben auf die Küche in einem separaten Raum verzichtet und stattdessen die bisherige Küche im Erdgeschoss für die Tochter zum Kinderzimmer mit Dusche umgebaut, weil sie keine Treppen laufen kann. Die Küchenzeile wurde dann im Wohnzimmer eingerichtet. 

Die Tochter ist mit ihren besonderen Eigenarten (z.B. lautes Schreien) in der Nachbarschaft akzeptiert und integriert. Sie wird seit Jahren jeden Morgen von einem Fahrdienst gemeinsam mit dem Pflegesohn einer weiteren kinderreichen Familie am Oybaum abgeholt und zum Haus Freudenberg, einer Behinderteneinrichtung, gebracht.

Eine Ortsveränderung würde sie nicht verarbeiten können. Sie ist körperlich und geistig so schwerstbehindert, dass sie auch keine Gefahren einschätzen kann, weshalb ein Wohnraum in der Nähe einer stärker befahrenen Straße nicht möglich ist. 

Des Weiteren kommt ein Umzug nicht nur aus finanziellen Gründen nicht in Betracht, sondern ist auch der Tatsache geschuldet, dass es bezahlbaren Wohnraum für eine 7-köpfige Familie in Kalkar so gut wie gar nicht gibt.

Familie S.

Die Eheleute Marion S. (56) und Thomas S. (52) wohnen seit 2000 am Oybaum, die Eltern und die Großmutter von Thomas S. seit 2007. Die Eltern haben vorher ihr Einfamilienhaus in Xanten verkauft; genauso wie die schwerkranke Großmutter von Thomas S. ihr Einfamilienhaus in Herne verkauft hat, um in der Obhut der Familie wohnen und gepflegt werden zu können. Thomas S. wechselte damals extra seine Arbeitsstelle von Kleve nach Rees, um näher am Wohnort zu sein. Mittlerweile ist Marion S. krank und Frührentnerin; ihr Mann zu 60 % schwerbehindert, arbeitet jedoch noch.

Bedingt durch die Todesfälle der Mutter und der Oma vor zwei Jahren und die schwere Erkrankung des Vaters, wollten die Kinder ihr Haus verkaufen und zum Vater ziehen, um diesen besser versorgen und pflegen zu können. Beide Häuser kann Marion S. als Frührentnerin auch nicht versorgen.

Die Eheleute S. meldeten sich im Juli 2017 auf die neue Adresse am Oybaum um. Da es aber seit April 2017 eine Stichtagsregelung gibt, hat die Kreisverwaltung den Eheleuten S. inzwischen die Nutzung des neuen Wohnsitzes als Erstwohnsitz untersagt, obwohl sie nur 150 m weiter gezogen sind. Auch die Tatsache, dass sie bereits seit 18 Jahren hier am Oybaum wohnen, ist weder für die Stadt Kalkar, noch für die Kreisverwaltung relevant.

Hinzu kommt noch, dass die annähernd 30 Kaufinteressenten das Haus nicht kaufen wollten, als sie erfuhren, dass eine Erstwohnsitznahme nicht mehr statthaft ist. Selbst die, die dies in Kauf genommen hätten, mussten von der Bank erfahren, dass  Wochenendhaus-Objekte nicht mehr finanziert werden. 

Familie S. u. F.

Elke S. (56) hat 2002 am Oybaum ein Einfamilienhaus gebaut und holte 2006 ihre Mutter auch an den Oybaum, damit im Alter eine bessere Betreuung und Pflege möglich ist. 

Die heute 83-jährige Helga F. hat ihr Haus in Oberhausen verkauft und einen neuen Bungalow am Oybaum gebaut, den sie ihrer Tochter vererben möchte. Ein Verkauf oder die Vermietung nach dem Tod der Mutter ist jetzt aber nicht mehr möglich.

 

Das sind nur einige Beispiele von Schicksalen der Menschen, die hier am Oybaum leben, die sich aufgrund der vom Kreis Kleve festgelegten Stichtagsregelung ergeben. Die Gesetze, die eigentlich das Zusammenleben der Bürger zum Wohle aller regeln sollten, wenden sich nun in existenzgefährdender Weise gegen die Bürger.

 

Am 27. Oktober 2018 berichtet die NRZ in dem Artikel  „Das kann alles nicht wahr sein“ über weitere soziale Härtefälle, die sich aus der Stichtagsregelung des Kreises Kleve für die Bewohner des Wochenendhausgebietes Oybaum ergeben.