Frau Rechtsanwältin Wiebke Hederich, LL.M. (University of Otago, Neuseeland), von der renommierten Anwaltskanzlei Lutz | Abel veröffentlichte am 12. Dezember 2014 unter dem Titel „Zur Unwirksamkeit von Bebauungsplänen“ einen Kommentar zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11. September 2014 (Az. 4 CN 3/14).
Darin führt sie unter anderem aus: „Wochenendhäuser unterscheiden sich nach der Rechtsprechung von Wohnhäusern regelmäßig dadurch, dass sie von ihrer Größe her so klein sind, dass sie für den Daueraufenthalt nicht geeignet sind. Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) enthält keine absolute Grenze für das Bauvolumen von Wochenendhäusern. Allerdings wird die Gemeinde regelmäßig prüfen müssen, ob und gegebenenfalls welche Festsetzungen bzgl. des Maßes der baulichen Nutzung erforderlich sind, um einer Dauerwohnnutzung, die unzulässig wäre, entgegen zu wirken.“