Die Stichtagsregelung

… und ihre Konsequenzen

Der Kreis Kleve geht bereits seit dem Jahr 2014 mit der Einführung von Stichtagsregelungen in einigen Kommunen (Rees und Rheurdt) gegen das dauerhafte Wohnen in Erholungssondergebieten (Wochenend- und Ferienhausgebiete, Campingplätze) vor. 

Für die Stadt Kalkar gilt die Stichtagsregelung seit dem 5. April 2017. Für alle anderen Städte und Gemeinden im Kreis Kleve, für die noch kein Stichtag galt, wurde der 1. April 2018 festgelegt.

Nach dem Stichtag ist eine Anmeldung mit Erstwohnsitz in Erholungssondergebieten zwar formal gemäß Melderecht immer noch möglich, bauplanungsrechtlich ist dort das dauerhafte Wohnen jedoch verboten. In der Folge wird daher nach einer Anhörung eine Nutzungsuntersagung durch den Kreis Kleve ausgesprochen, um die unzulässige Hauptwohnsitznahme durch die Bewohner zu beenden. Die Betroffenen erhalten eine Ordnungsverfügung mit z. B. der Androhung eines Zwangsgeldes. Gegen diese Ordnungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben werden.

Nach unseren Informationen sind davon bisher zwei Personen im Wochenendhausgebiet Oybaum in Kalkar, eine im Wochenendhausgebiet Kalkar-Wissel und eine in einem Ferienhausgebiet in Kevelaer betroffen.

Die Einführung der Stichtagsreglung und die sich daraus ergebenen Auswirkungen haben jedoch ebenfalls schwerwiegende Konsequenzen für die Bewohner von Wochenend- und Ferienhausgebieten, die sich vor dem Stichtag mit Erstwohnsitz angemeldet haben und dort teilweise – mit Duldung der Behörden – bereits seit Jahrzehnten dauerhaft wohnen. 

Die Immobilien, die in vielen Fällen als Alterswohnsitz und zur Alterssicherung dienen, können nur noch zum Wohnen in der Freizeit oder am Wochenende vererbt bzw. verkauft werden und haben somit dramatisch an Wert verloren. 

Eine weitere Problematik im Wochenendhausgebiet Oybaum sind die über 30 vermieteten Häuser. Sollten die Mieter dort ausziehen, wie es aktuell wieder bei zwei Mietshäusern passiert ist, können diese Immobilien nicht mehr genutzt werden. Sowohl mögliche neue Mietinteressenten als auch der Eigentümer selbst können das Haus nicht mehr nutzen, weil sie sich beide nicht mit Erstwohnsitz anmelden dürfen bzw. bei Missachtung die Nutzungsuntersagung vom Kreis zugestellt bekommen.

Im Wochenendhausgebiet Oybaum stehen derzeit bereits fünf Häuser leer. Diese Tendenz wird sich in Zukunft noch verstärken – dringend benötigter Wohnraum wird vernichtet! 

Die jetzigen Bewohner des Wochenendhausgebietes Oybaum haben keine Kenntnis darüber, welche Konsequenzen auf sie selbst zukommen. Eine Benachrichtigung durch den Kreis Kleve, ob und wie lange sie in ihren Häusern wohnen bleiben dürfen, erfolgte bisher nicht.

Damit stellt sich die dringende Frage: Gibt es kurzfristige umzusetzende Lösungen zur Legalisierung des dauerhaften Wohnens in einem Ferien- bzw. Wochenendhausgebiet.