Die Bebauungspläne der Stadt Kalkar können im GeoPortal Niederrhein aufgerufen werden. Neben der Anzeige der Gebiete, für die Bebauungspläne vorhanden sind, können zu jedem einzelnen Bebauungsplan weitere Dokumente heruntergeladen werden, so dass die jeweiligen Planänderungen nachvollziehbar sind.
Für das Oybaum-Gebiet gilt der Bebauungsplan Nr. 027 der Stadt Kalkar – Erholungsgebiet Oybaum, der dieses als SO Wochenendhausgebiet ausweist (SO = Sondergebiet).
Zur Übersicht der für den Oybaum zur Verfügung stehenden Dokumente geht es hier. Der 1983 verabschiedete Bebauungsplan kann hier direkt heruntergeladen werden. Die textlichen Festlegungen der in 2002 erfolgten 20. Änderung des Bebauungsplanes sind hier dokumentiert.
Die 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 027 wurde abschließend in der Ratssitzung vom 8. März 2018 unter dem Tagesordnungspunkt 9. behandelt. Hier stehen die entsprechenden Dokumente des Änderungsverfahrens zur Verfügung, unter anderem der neue Bebauungsplan.
Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB über die 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum im Amtsblatt Nr. 6 der Stadt Kalkar vom 29. März 2018 wurde der neue Bebauungsplan rechtskräftig.
Die vollständigen Unterlagen zur 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 027 der Stadt Kalkar – Erholungsgebiet Oybaum – und Unterlagen zum jetzt eingereichten Antrag der BI Oybaum stehen im Ratsportal der Stadt Kalkar in den Rubriken Einladungen, Niederschriften und Drucksachen zum Download zur Fügung. Die einzelnen Dokumente können am einfachsten unter Verwendung der Suchfunktion der Website der Stadt Kalkar und dem Stichwort „Oybaum“ gefunden werden.
Die Festlegung als Wochenendhausgebiet stellt für die seit Jahrzehnten geduldete dauerhafte Wohnnutzung von Häusern im Oybaum ein großes Problem dar.