Dauerwohnen und Freizeitwohnen
In der Zeitschrift BAYERISCHER GEMEINDETAG 6/2018 ist ein sehr lesenswerter Artikel von Dr. Helmut Bröll zum Thema „Dauerwohnen und Freizeitwohnen“ erschienen. Auf den Seiten 188 bis 192 erklärt er die unterschiedlichen Wohnformen.
Im Unterpunkt „Wochenendhäuser“ führt Dr. Bröll unter anderem aus, dass die Problematik vieler Wochenendhausgebiete darin liegt, dass sie im Grunde das Ergebnis eines „Etikettenschwindels“ sind. Eine von Investoren gewollte und von der Gemeinde gebilligte Ausweisung eines Wohngebietes in der freien Landschaft drohte am Widerstand der Öffentlichkeit oder der Träger öffentlicher Belange zu scheitern. Der Ausweg war dann die Ausweisung als Wochenendhausgebiet als geringerer Eingriff in Natur und Landschaft.
Des weiteren verweist er auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom 11. Juni 2014 – 4 CN 3.14. Dieses stellt fest: Häuser, die zum normalen Dauerwohnen geeignet sind, sind im Wochenendhausgebiet nicht zulässig. Sie werden vom BVerwG dementsprechend als gebietsfremde Bauvorhaben qualifiziert. Ein Ansatzpunkt für die Funktionslosigkeit eines Bebauungsplanes?
Dr. Helmut Bröll ist u. a. Berater der Bayerischen Akademie Ländlicher Raum.