Das dauerhafte Wohnen in Erholungssondergebieten (Campingplätze, Ferien- und Wochenendhausgebiete) ist seit vielen Jahren ein grundsätzliches Problem in ganz Deutschland.
Die Ursache: Eine Diskrepanz zwischen Melderecht und Baurecht.
Gemäß Melderecht ist die Anmeldung des 1. oder alleinigen Wohnsitzes in den Erholungssondergebieten ohne Problem möglich und wird von den Kommunen aufgrund der damit verbundenen finanziellen Zuschüsse (z.B. die Schlüsselzuweisungen) auch gerne gesehen!
Gemäß Baurecht handelt es sich bei Ferien- und Wochenendhausgebieten jedoch um Gebiete, die der Erholung vorbehalten sind.
- Ferienhäuser werden in der Regel mit Gewinnerzielungsabsicht vermietet und dienen einem wechselnden Kundenkreis zur Erholung.
- Wochenendhäuser sind der Nutzung durch den Eigentümer am Wochenende und im Urlaub vorbehalten.
Seit 2008 sind diese Erholungssondergebiete in den Fokus der Landesbehörden NRW geraten, nachdem zwischen dem Petitionsausschuss des Landtages und der Landesregierung ein Kompromiss zur Umwandlung von Ferien- und Wochenendhausgebieten in Wohngebiete in einen entsprechenden Erlass mündete.