Unsere Pressemitteilung zur Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) NRW

21. Juni 2018

Legalisierung statt Vernichtung: Die Bürgerinitiative Oybaum fordert den Erhalt von dringend benötigtem Wohnraum

Die Bürgerinitiative Oybaum weist auf eine Möglichkeit der Einflussnahme in Bezug auf die Legalisierung des Dauerwohnens in bestehenden Wochenendhaus- und Ferienhausgebieten hin.

Noch bis zum 15. Juli 2018 haben jetzt Bürger, Kommunen und Behörden in ganz NRW die Möglichkeit, im Rahmen des „Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und die Planungsbehörden“ Stellungnahmen zur geplanten Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW abzugeben.

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Unser Aufruf an die Bürgermeister betroffener Kommunen im Kreis Kleve

19. Juni 2018

Die Bürgermeister von Emmerich, Geldern, Kerken, Kevelaer, Rheurdt und Wachtendonk wurden mit dem beigefügten Schreiben gebeten, ebenfalls Stellungnahmen zum LEP zur Legalisierung des dauerhaften Wohnens von im Außenbereich liegenden Wochenend- und Ferienhausgebieten abzugeben.

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Stellungnahme der BI Oybaum zur Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) NRW

10. Juni 2018

Gemäß den bisherigen Rückmeldungen der zuständigen Verwaltungen und Behörden ist eine Legalisierung des dauerhaften Wohnens im Wochenendhausgebiet Oybaum aufgrund der existierenden Landes- und Regionalplanungen nicht möglich.

Die neue Landesregierung NRW plant aktuell, den gerade erst im Februar 2017 rechtskräftig gewordenen Landesentwicklungsplan (LEP) zu ändern.

Die Änderung des LEP NRW soll gemäß dem zugehörigen „Erlass zur Konkretisierung des LEP NRW – Wohnen, Gewerbe und Industrie“ u. a. dort geeigneten und bezahlbaren Wohnraum schaffen, wo er dringend benötigt wird. Dabei soll den Bedürfnissen aller Bevölkerungsgruppen Rechnung getragen und die nachfolgenden Generationen durch die Begünstigung langfristig bezahlbarer Infrastrukturen bedacht werden.

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