Unser Aufruf an die Bürgermeister betroffener Kommunen im Kreis Kleve

19. Juni 2018

Die Bürgermeister von Emmerich, Geldern, Kerken, Kevelaer, Rheurdt und Wachtendonk wurden mit dem beigefügten Schreiben gebeten, ebenfalls Stellungnahmen zum LEP zur Legalisierung des dauerhaften Wohnens von im Außenbereich liegenden Wochenend- und Ferienhausgebieten abzugeben.

Der aktuell geltende Landesentwicklungsplan (LEP) vom Februar 2017 greift unter Punkt 6.6-2 Ziel „Standortanforderungen der Einrichtungen für Erholung, Sport, Freizeit und Tourismus“ auf S. 58 zwar das Thema des dauerhaften Wohnens in Ferien- und Wochenendhausgebieten auf, ohne sich jedoch mit der Problematik umfassend und konstruktiv im  Sinne der dauerhaft in den bestehenden Ferien- und Wochenendhausgebieten wohnenden Bürgerinnen und Bürger auseinanderzusetzen, die dort ihren Erst- bzw. alleinigen Wohnsitz genommen haben. Auch in der Synopse vom 17. April 2018 wird der entsprechende Passus auf S. 25 nur um das Wort „neue“ ergänzt. Zitat:

„In Nordrhein-Westfalen gibt es etwa 300 Ferien-/Wochenendhausgebiete in sehr unterschiedlicher Größenordnung. In der Vergangenheit hat es immer wieder Fehlentwicklungen hin zu einer Dauerwohnnutzung dieser Gebiete gegeben, verbunden mit einer langfristigen funktionalen Änderung der entsprechenden Unterkünfte und der Anforderungen an die Infrastruktur dieser Gebiete. Vor diesem Hintergrund sind neue Ferienhaus- und Wochenendhausgebiete zukünftig unmittelbar anschließend an Allgemeinen Siedlungsbereichen zu entwickeln, um den Freiraum vor Zersiedlung zu schützen. Die Entwicklung von Wochenend- und Ferienhausgebieten soll die regionalen Eigenheiten nutzen und die landschaftliche Attraktivität als Voraussetzung für den Tourismus nachhaltig sichern.“

Entgegen der ursprünglichen Konzeption werden zahlreiche Erholungssondergebiete auch aufgrund widersprüchlicher Gesetze (Stichworte: BauGB / BauNVO vs. Melderecht NRW) seit vielen Jahren vorwiegend zum dauerhaften Wohnen genutzt.  Neben den Wochenend- und Ferienhausgebieten in Kalkar sind auch im Kreis Kleve weitere Kommunen betroffen. In Summe sind es allein 16 Ferien- und Wochenendhausgebiete im Kreis Kleve.

 

Zur Umwandlungen des Ferienhausgebietes Walbeck in Geldern von einer Sonderbaufläche in eine Wohnbaufläche läuft derzeit das Verfahren der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geldern. Hier geht es zur Begründung und zum neuen Flächennutzungsplan . Hier treffen die Voraussetzungen des Erlasses von 2008 zu.