Unser Flyer zur Information betroffener Bürger

19. Juni 2018

Das dauerhafte Wohnen auf Campingplätzen, in Wochenend- und Ferienhausgebieten ist gemäß Bauplanungsrecht verboten, auch wenn die Gemeinden die Anmeldung mit 1. Wohnsitz aufgrund des Melderechtes NRW zulassen.

Seit dem Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zur „Umwandlung von Ferien- und Wochenendhausgebieten zum Dauerwohnen“ von 2008 ist das dauerhafte Wohnen in diesen Gebieten im Fokus der Bauaufsichtsbehörden.

Leider sind der Erlass und die daraus folgenden Konsequenzen bisher kaum bekannt, da die betroffen Bürgerinnen und Bürger von den Kommunen nicht aktiv informiert werden.

Die Aufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörden ist, dafür zu sorgen, dass die illegale Nutzung von Wochenendhäusern zum Dauerwohnen mittelfristig aufgegeben wird, um wieder rechtmäßige Zustände herzustellen.

Fast 10 Jahre später wurde für den Oybaum eine ab dem 5. April 2017 geltende Stichtagsregelung eingeführt, die Bürgerinnen und Bürgern eine Nutzungsuntersagung der Immobilien für den Fall androht, dass sie sich nach diesem Zeitpunkt mit Erstwohnsitz in unserem Wochenendhausgebiet anmelden. Seit dem 1. April 2018 gilt die Stichtagsregelung im gesamten Kreis Kleve für alle Campingplätze, Wochenend- und Ferienhausgebiete.

Wir haben daher die wichtigsten Punkte in einem Flyer zusammengefasst.

Was können Sie als Betroffene tun:

  • Informieren Sie sich (z. B. auf unserer Website und den dort angegebenen Quellen)
  • Organisieren Sie sich, gründen Sie eine eigene Bürgerinitiative
  • Prüfen Sie die Bebauungspläne Ihres Wochenend- oder Ferienhausgebietes
  • Überprüfen Sie die Vorlagen (Beschlussvorschläge / Drucksachen) der Verwaltung, die Niederschriften der Bauausschuss- und Ratssitzungen
  • Sprechen Sie die Mitarbeiter der verantwortlichen unteren Bauaufsichtsbehörde an
  • Sprechen Sie mit den Politikern in Ihrer Stadt
  • Sprechen Sie mit den Politikern im Kreistag / Regionalrat / Landtag
  • Wenden Sie sich an den Petitionsausschuss des Landes NRW
  • Geben Sie bis spätestens zum 15. Juli 2018 eine Stellungnahme zur geplanten LEP Änderung ab
  • Wenden Sie sich an die regionalen und überregionalen Medien

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.