Stellungnahme der BI Oybaum zur Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) NRW

10. Juni 2018

Gemäß den bisherigen Rückmeldungen der zuständigen Verwaltungen und Behörden ist eine Legalisierung des dauerhaften Wohnens im Wochenendhausgebiet Oybaum aufgrund der existierenden Landes- und Regionalplanungen nicht möglich.

Die neue Landesregierung NRW plant aktuell, den gerade erst im Februar 2017 rechtskräftig gewordenen Landesentwicklungsplan (LEP) zu ändern.

Die Änderung des LEP NRW soll gemäß dem zugehörigen „Erlass zur Konkretisierung des LEP NRW – Wohnen, Gewerbe und Industrie“ u. a. dort geeigneten und bezahlbaren Wohnraum schaffen, wo er dringend benötigt wird. Dabei soll den Bedürfnissen aller Bevölkerungsgruppen Rechnung getragen und die nachfolgenden Generationen durch die Begünstigung langfristig bezahlbarer Infrastrukturen bedacht werden.

Aus unserer Sicht wäre es sehr sinnvoll und wünschenswert, geeigneten und bezahlbaren Wohnraum dort zu erhalten, wo er bereits vorhanden ist, d. h. in den etwa 300 Ferien- und Wochenendhausgebieten in ganz NRW! Ca. 50.000 Bürgerinnen und Bürger wohnen heute überwiegend dauerhaft in diesen Gebieten. Die Legalisierung dieser dauerhaften Wohnnutzung würde den aktuellen, nicht geplanten Belastungen des – auch in ländlichen Gebieten – sehr angespannten Wohnungsmarktes entgegenwirken.

Vom 07. Mai 2018 bis 15. Juli 2018 können Bürgerinnen und Bürger zum Entwurf der Änderungen des LEP NRW Stellung nehmen. Die zugehörigen Unterlagen stehen  auf der Website Landesplanung NRW des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zum Download zur Verfügung.

Die Bürgerinitiative Oybaum hat Mitte Juni bereits eine umfassende Stellungnahme abgegeben, die Sie hier herunterladen können.

Wir schlagen vor, durch entsprechende Festsetzungen in der Neufassung des LEP NRW die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen und den Kommunen die notwendigen „Werkzeuge“ an die Hand zu geben, um das dauerhafte Wohnen in bestehenden Wochenend- und Ferienhausgebieten uneingeschränkt zu legalisieren.

Die Stadt Kalkar wurde gebeten, ebenfalls eine Stellungnahme abzugeben. Hierzu liegt bereits eine Beschlussvorlage der Verwaltung vor, Drucksache 10/530, die zum Oybaum folgende Ausführungen enthält. Zitat:

„Hinsichtlich der vorhandenen dauerhaften Wohnnutzungen im „Erholungsgebiet Oybaum“ in Kalkar-Hönnepel muss – ungeachtet sonstiger angestrebter planungsrechtlicher Verfahren – versucht werden, auch auf Ebene des LEP die Grundlagen für die landes- und regionalplanerische Zulässigkeit zu schaffen. Aus Sicht der Verwaltung bieten die vorgesehenen Änderungen dafür gute Ansatzpunkte, die wie folgt zu konkretisieren sind:

Die im Ziel 2-3 ausnahmsweise vorgesehene „angemessene Weiterentwicklung vorhandener Standorte von überwiegend durch bauliche Anlagen geprägte (…) Ferien- und Wochenendhausgebiete“ im regionalplanerisch festgelegten Freiraum ermöglicht die Erstellung einer entsprechenden Bauleitplanung für isoliert im Freiraum befindliche Gebiete. Die „angemessene Weiterentwicklung“ sollte dahingehend präzisiert werden, dass darunter auch die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von dauerhaftem Wohnen fällt, wenn im Einzelfall das Ferien- und Wochenendhausgebiet aufgrund der Unstimmigkeiten von Melde- und öffentlichem Baurecht bereits überwiegend von einer dauerhaften Wohnnutzung geprägt ist, die vorhandene Siedlungsstruktur des Gebietes ein gewisses Gewicht besitzt, die vorhandenen Gebäude für einen dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet sind und die Erschließung gesichert ist.“

Die Stellungnahme der Stadt Kalkar zum LEP wird ebenfalls in der Sitzung des Bau-, Planung-, Verkehr- und Umweltausschusses am 28. Juni 2018 beraten.