Pressemitteilung zur 2. Versammlung der Bürgerinitiative Oybaum

Wenn der Traum vom eigenen Haus zum Albtraum wird. Der Kreis Kleve wird gegen das Dauerwohnen am Oybaum vorgehen. Betroffene Bürger informieren sich auf der Eigentümer- und Anwohnerversammlung.

Hönnepel. Am 1. Februar 2019 lud das Gremium der Bürgerinitiative Oybaum die Bewohner und Eigentümer zur 2.  Oybaumversammlung ein. Erfreulicherweise kamen ca. 120 Eigentümer von Immobilien im Oybaum in den großen Saal der Gaststätte „Op den Huck“ in Appeldorn.

Egbert Peters, Sprecher der Bürgerinitiative, begrüßte alle Anwesenden und gab einen Rückblick und Ausblick über die Aktivitäten der Bürgerinitiative. Aktuellster Anlass der Versammlung war die neue Erkenntnis, dass sowohl das  Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung als auch die Bezirksregierung Düsseldorf den Kreis Kleve konkret angewiesen hat, gegen das dauerhafte Wohnen im Oybaum vorzugehen.

Die Bürgermeisterin der Stadt Kalkar, Frau Dr. Britta Schulz, hatte bisher immer betont, dass mit Einführung der Stichtagsregelung zum 5. April 2017 alle Bewohner, die sich vor diesem Termin mit alleinigem Wohnsitz dort angemeldet haben, dem Bestandsschutz unterliegen: Wohnrecht auf Lebenszeit oder bis zum Wegzug, jedoch ohne die Möglichkeit dieses Wohnrecht zu verkaufen oder zu vererben. Der Bürgerinitiative liegen jedoch Schriftstücke der Landes- und der Bezirksregierung vor, die eindeutig belegen, dass es keinerlei Bestandsschutz gibt und dass nun auch gegen die „Altfälle“ vorgegangen werden soll.

Diese Information war für viele Betroffene ein schwerer Schock, den es erst einmal zu verdauen galt.

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Einladung der Bürgerinitiative Oybaum

an Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen,  per Mail am 7. August 2018

Eine gleichlautende Einladung ging an Birgitta Radermacher, Regierungspräsidentin im Regierungsbezirk Düsseldorf.

 

Bitte um Terminvereinbarung zum Gespräch mit der Bürgerinitiative Oybaum zum Thema „Erhalt von Wohnraum und Vermögenswerten“ 

Sehr geehrte Frau Ministerin Scharrenbach,

die Bürgerinitiative Oybaum vertritt die Interessen von ca. 250 Bewohnern des Wochenendhausgebietes Oybaum, im Stadtgebiet Kalkar. 

Wie Ihnen zweifelsohne bekannt ist, hat die Bezirksregierung Düsseldorf 2017 sowohl den Kreis Kleve als auch andere Kreise aufgefordert, das zum Teil seit Jahrzehnten praktizierte und tolerierte dauerhafte Wohnen in Wochenend- und Ferienhausgebieten unter Androhung von Ordnungsmaßnahmen zu unterbinden. Seither sehen sich die Betroffenen massiv in ihrer Zukunftsplanung eingeschränkt und Existenzängste machen sich breit.

Von der gleichen Problematik sind überdies mehr als 5.000 Bürger allein im Kreis Kleve und in ganz NRW weit über 50.000 Bewohner von Wochenend- und Ferienhausgebieten betroffen. 

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Appell betroffener Bürger an Frau Ina Scharrenbach

Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, per Mail am 10. Juni 2018

 

Dauerhaftes Wohnen im Sonderbaugebiet „Oybaum“ in Kalkar

Frau Ministerin Scharrenbach, 

wir appellieren an Sie als unsere Heimatministerin des Landes NRW, erhalten Sie  unsere Heimat!

Wir sind keine „Laubenpieper“, wir wohnen nicht in Mobilheimen oder Chalets, wir sind kein Campingplatz.

Wir leben in Einfamilienhäusern, ganz durchschnittlichen Einfamilienhäusern. Mit Diele, Wohn- und Esszimmer, Schlafräumen, Küche, Bad und auch Gäste-WC.

Wir haben uns nicht einfach so in unseren Einfamilienhäusern eingenistet, wir haben uns nicht gesetzeswidrig verhalten, wir leben hier im Oybaum nicht illegal.

Wir haben uns vor Errichtung unserer Eigenheime gesetzestreu an die Stadt Kalkar gewandt und um Klärung unseres rechtlichen Standes im Oybaum gebeten. Seitens der Stadt Kalkar wurde den Grundstückserwerbern zugesichert, dass sie sich mit 1. Wohnsitz anmelden können. Seitdem werden wir von der Stadt Kalkar alle zur Zahlung der Grundsteuer für ein Einfamilienhaus herangezogen. Kann man den Käufern und Besitzern der Einfamilienhäuser im Oybaum unterstellen, dass jeder wissen muss, dass sich Melderecht und Baurecht unterscheiden???

Die Stadt Kalkar hat sogar Bescheinigungen erstellt, in denen den Eigentümern mehrerer Einfamilienhäuser die dauerhafte Nutzung bauordnungsrechtlich gestattet ist. Frage: Ist es nach Ihrer Meinung klar, dass einem Normalbürger der Unterschied zwischen Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht bekannt sein muss?? Hätten Sie es gewusst?

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Unsere Pressemitteilung zur Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) NRW

21. Juni 2018

Legalisierung statt Vernichtung: Die Bürgerinitiative Oybaum fordert den Erhalt von dringend benötigtem Wohnraum

Die Bürgerinitiative Oybaum weist auf eine Möglichkeit der Einflussnahme in Bezug auf die Legalisierung des Dauerwohnens in bestehenden Wochenendhaus- und Ferienhausgebieten hin.

Noch bis zum 15. Juli 2018 haben jetzt Bürger, Kommunen und Behörden in ganz NRW die Möglichkeit, im Rahmen des „Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und die Planungsbehörden“ Stellungnahmen zur geplanten Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW abzugeben.

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Unser Flyer zur Information betroffener Bürger

19. Juni 2018

Das dauerhafte Wohnen auf Campingplätzen, in Wochenend- und Ferienhausgebieten ist gemäß Bauplanungsrecht verboten, auch wenn die Gemeinden die Anmeldung mit 1. Wohnsitz aufgrund des Melderechtes NRW zulassen.

Seit dem Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zur „Umwandlung von Ferien- und Wochenendhausgebieten zum Dauerwohnen“ von 2008 ist das dauerhafte Wohnen in diesen Gebieten im Fokus der Bauaufsichtsbehörden.

Leider sind der Erlass und die daraus folgenden Konsequenzen bisher kaum bekannt, da die betroffen Bürgerinnen und Bürger von den Kommunen nicht aktiv informiert werden.

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Unser Aufruf an die Bürgermeister betroffener Kommunen im Kreis Kleve

19. Juni 2018

Die Bürgermeister von Emmerich, Geldern, Kerken, Kevelaer, Rheurdt und Wachtendonk wurden mit dem beigefügten Schreiben gebeten, ebenfalls Stellungnahmen zum LEP zur Legalisierung des dauerhaften Wohnens von im Außenbereich liegenden Wochenend- und Ferienhausgebieten abzugeben.

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Stellungnahme der BI Oybaum zur Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) NRW

10. Juni 2018

Gemäß den bisherigen Rückmeldungen der zuständigen Verwaltungen und Behörden ist eine Legalisierung des dauerhaften Wohnens im Wochenendhausgebiet Oybaum aufgrund der existierenden Landes- und Regionalplanungen nicht möglich.

Die neue Landesregierung NRW plant aktuell, den gerade erst im Februar 2017 rechtskräftig gewordenen Landesentwicklungsplan (LEP) zu ändern.

Die Änderung des LEP NRW soll gemäß dem zugehörigen „Erlass zur Konkretisierung des LEP NRW – Wohnen, Gewerbe und Industrie“ u. a. dort geeigneten und bezahlbaren Wohnraum schaffen, wo er dringend benötigt wird. Dabei soll den Bedürfnissen aller Bevölkerungsgruppen Rechnung getragen und die nachfolgenden Generationen durch die Begünstigung langfristig bezahlbarer Infrastrukturen bedacht werden.

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Informationsveranstaltung der BI Oybaum für die Kalkarer Lokalpolitiker

Am 9. Mai wurden die Lokalpolitiker der Stadt Kalkar vom Gremium der Bürgerinitiative Oybaum über die Situation im Wochenendhausgebiet Oybaum informiert. Mitglieder aller Fraktionen und Parteivorstände nahmen an dem Treffen teil.

Der Sprecher der Bürgerinitiative, Egbert Peters, begrüßte die Teilnehmer und erläuterte das Ziel der Bürgerinitiative:

Die Legalisierung des dauerhaften Wohnens und der Werterhalt der Immobilien im Wochenendhausgebiet Oybaum.

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Pressemitteilung zur Gründungsveranstaltung der Bürgerinitiative Oybaum

 

Zur Gründungsveranstaltung veröffentlichte die BI Oybaum am 26. April 2018 die folgende Pressemitteilung:

Die Bürgerinitiative Oybaum positioniert sich

Kalkar.  Rund 130 Bewohner und Immobilieneigentümer des Wochenendhausgebietes Oybaum in Kalkar Hönnepel trafen sich jetzt zur Gründungsversammlung der Bürgerinitiative Oybaum, die es sich unter anderem zur Aufgabe gemacht hat, das dauerhafte Wohnen im Oybaum zu legalisieren.

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